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Das Säubern erfolgt durch Verbrennen von Schmutz oder Kleber. Der Scherben kann sich dabei grau verfärben, wenn bei der Herstellung des Objekts ein zu hoher Bleigehalt verwendet wurde. Hierfür kann nicht gehaftet werden.
Beim Flussbrand werden die Scherben bei einer sehr hohen Temperatur zusammen gebrannt. Wir garantieren, dass das Objekt damit wasserdicht und spülmaschinenfest ist. Allerdings sind aufgrund der hohen Brenntemperatur Farb- und Glasurveränderungen möglich, für die nicht gehaftet werden kann.
Beim Infiltrieren garantieren wir die Haltbarkeit. Das Objekt ist allerdings nicht wasserdicht und nur von Hand waschbar.
Bei der Modellierung/Restauration werden fehlende Teile ergänzt und bemalt. Eine Spülmaschinenfestigkeit ist dadurch nicht gegeben.
Wir führen alle Reparaturen nur zu den aufgeführten Bedingungen durch:
Wir garantieren für die Haltbarkeit der Reparaturen, wir haften nicht für Farbschäden, Bruch und eventuelle Bearbeitungsschäden.
Sämtliche Gegenstände werden nur ein Jahr aufgehoben. Danach entfällt jeder Anspruch.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oldenburg.
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